AUSSTELLUNGSREGLEMENT
Bebra 2010
Briefmarkenausstellung der Stufe III vom
03. - 05. Dez. 2010
Art. 1
Veranstalter
Die BEBRA
2010 ist eine Briefmarkenausstellung unter dem Patronat des
Verbandes
Schweizerischer Philatelistenvereine (VSPhV) und wird vom
Philatelistenverein Bern durch-
geführt.
Art. 2 Zweck
Die BEBRA 2010 ist eine Wettbewerbsausstellung der Stufe
III und dient zur Qualifikation für die Beteiligung an Ausstellungen der
Stufe II.
Es gelten
die Bestimmungen des Verbandes Schweizerischer Philatelistenvereine (VSPhV).
Art. 3 Ort und
Zeit der Ausstellung
Die
Ausstellung findet in Münchenbuchsee in der Saal- und
Freizeitanlage statt und dauert vom
03. - 05.
Dez. 2010.
Art. 4
Öffnungszeiten
Die
Ausstellung ist wie folgt geöffnet:
Freitag, 03. Dez. 2010 von 15.00 bis 18.00
Uhr
Samstag,
04. Dez. 2010 von 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag, 05. Dez. 2010 von 10.00 bis 16.00 Uhr
Die Eröffnungsfeier findet am Freitag, den 03. Dez. 2010,
um 15.00 Uhr im Foyer der Ausstellungshalle statt.
Die
Preisverteilung findet am Sonntag, den 05. Dez. 2010, um 11.00 Uhr in der
Ausstellungshalle
statt.
Die Briefmarkenbörse ist Samstag, den 04. Dezember von
10.00 bis 18.00 Uhr und am Sonntag, den 05. Dezember von 10.00 bis 16.00
Uhr geöffnet.
Art. 5
Eintrittspreis
Es wird
kein Eintritt erhoben.
Der
Ausstellungskatalog wird, solange Vorrat für Fr. 3.-- abgegeben.
Art. 6
Beteiligung
Es können
folgende Personen unter Vorbehalt von Art. 7 ausstellen:
a) in den
Wettbewerbsklassen
- alle
Aktivmitglieder von Verbandsvereinen des VSPhV
-
Aktivmitglieder, welche einem Verein eines ausländischen Verbandes
angehören,
mit
dem der VSPhV eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat.
b) im
Ehrenhof
- auf
Einladung des Organisationskomitees der Ausstellung.
c) im
Jurysalon
-obligatorisch für alle an der Ausstellung beteiligten
Juroren, sofern genügend Platz vor-
handen ist.
d) in der
Jugendklasse
- alle Jugendsammler des VSPhV mit entsprechender
Qualifikation an einer Stufe
III-Ausstellung.
e) in der Offenen Klasse
-
alle Aktivmitglieder von Verbandsvereinen des VSPhV.
f) im
Ein-Rahmen-Wettbewerb (Einsteiger) Mitglieder und NICHT-Mitglieder des
VSPhV
Art. 7
Teilnahmebedingungen
Wettbewerbsklassen
eingeteilt
werden:
-
Exponate, die in einer Wettbewerbsausstellung noch nie gezeigt wurden.
-
Exponate, die die Qualifikation für die Stufe II noch nicht erreicht
haben.
-
Qualifizierte Exponate, die auf Stufe II noch nicht ausgestellt worden
sind.
- Exponate
dürfen nach zehnjähriger Ausstellungspause wieder auf Stufe III
gezeigt
werden, auch wenn sie Auszeichnungen erhalten haben, die eine
Qualifikation für eine höhere Stufe bedeuten würden.
- im
Ein-Rahmen-Wettbewerb alle ohne Vorqualifikation soweit Platz vorhanden.
- in der
Offenen Klasse alle ohne Vorqualifikation soweit Platz vorhanden.
nicht
zugelassen werden:
-
Exponate, die bereits an einer Stufe-II-Ausstellung teilgenommen haben.
-
Exponate, die an einer Stufe-III-Ausstellung eine Goldmedaille erhalten
haben.
- Exonate, die an Stufe-III-Ausstellungen bereits zwei
Vermeil-Medaillen erhalten haben.
Art. 8
Einteilung der Sammlungen
Die
Exponate der Wettbewerbsklasse werden wie folgt eingeteilt:
Klasse
1* Traditionelle Philatelie (Schwergewicht bis 1900)
Klasse
2* Traditionelle Philatelie (Schwergewicht ab 1901)
Klasse
3* Postgeschichte (Schwergewicht bis 1900)
Klasse
4* Postgeschichte (Schwergewicht ab 1901)
Klasse
5 Ganzsachen
Klasse
6 Aerophilatelie
Klasse
7 Astrophilatelie
Klasse
8 Thematische Philatelie
Klasse
9 Maximaphilie
Klasse
10** Besondere Gesichtspunkte und Schweizer Soldatenmarken
Klasse
11 Fiskalphilatelie
Klasse
12 Philatelistische Literatur
Klasse
30 1-Rahmenwettbewerb
für Einsteiger und Fortgeschrittene
Klasse
21 Jugendphilatelie
* Die
Klassen 1,2,3 und 4 können wie folgt unterteilt werden:
a)
Schweiz
b)
Europa
c)
Übersee
** In der
Klasse 10 ”Besondere Gesichtspunkte” sollen nur Exponate angemeldet wer-
den,
die auch bei grosszügiger Auslegung keiner anderen Wettbewerbsklasse zuge-
teilt
werden können.
Art. 9
Präsentation
Die
auszustellenden Blätter sind mit transparenten Schutzhüllen zu versehen.
Die
Ausstellungsrahmen haben eine Fläche von 95 x 95 cm und fassen 12 Blätter
(A4).
Die
Teilnehmer dürfen auf den Ausstellungsblättern keine Preisangaben,
Wertangaben
oder
Hinweise wie ”Verkaufspreis...” oder ”zu verkaufen” anbringen.
Art. 10
Rahmenzuteilung
In den Wettbewerbsklassen muss jeder Aussteller mindestens
3 Rahmen belegen. Die Philatelistische Kommission kann jedem Teilnehmer
maximal 5 Rahmen zuteilen.
Art. 11 Anmeldung
Die Anmeldung der auszustellenden Exponate hat bis zum 16.
Juli 2010 an nachstehende
Adresse zu erfolgen: OK Bebra 2010 p. A. Peter
Pfander, Schwanden 32, 3054 Schüpfen
Die Anmeldung hat auf dem beim Organisationskomitee
erhältlichen offiziellen Formular zu erfolgen. Dieses ist wahrheitsgetreu
und vollständig auszufüllen.
Die Anmeldung für die Jugendklasse muss vom zuständigen
Jugendleiter über die JUKO abgewickelt werden.
Die Teilnehmer können - ausser in der Jugendklasse - unter
ihrem Namen oder unter einem Pseudonym ausstellen. In diesem Falle muss
der Aussteller seine Identität nur dem Organisationskomitee und dem
Verband offenlegen.
Das ganze
Exponat muss Eigentum des Ausstellers sein.
Art. 12
Rahmengebühren
Die Rahmengebühr für die Wettbewerbsklassen 1 – 11, 30 und
der Offenen Klasse beträgt
Fr. 10.-- pro Rahmen und in der Literaturklasse 12 pauschal
Fr. 20.-- pro Exponat.
Ausgenommen von dieser Gebühr sind die Teilnehmer in den
Klassen Jugend und Jurysalon sowie die eingeladenen Aussteller.
Die Rahmengebühr wird vom OK rechtzeitig in Rechnung
gestellt. Ist der Betrag für die Rahmengebühr bis ein Monat vor der
Ausstellung trotz Mahnung nicht bezahlt, wird das Exponat weder
ausgestellt noch juriert. Die Annahmebedingungen sind in diesem Falle
nicht erfüllt.
Art. 13
Versicherung
Das OK
offeriert für die ausgestellten Exponate der Wettbewerbsklassen 1-11 und
30, sowie für die Exponate im Offenen Salon die vom VSPhV abgeschlossene
Transport und Ausstellungsversicherung. Die Prämien gehen 100 % zu Lasten
des Ausstellers.
Für nicht über das OK versicherte Objekte, hat der
Aussteller einen schriftlichen Versicherungsnachweis
(Transport und Ausstellung) zu erbringen.
Art. 14 Haftung
Das Organisationskomitee sorgt für die Bewachung der
Ausstellung rund um die Uhr. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen
kann dieses aber nicht übernehmen.
Art. 15
Einlieferung
Die Exponate müssen für die Ausstellung spesenfrei und
eingeschrieben zwischen dem
22. und 26. November 2010 an folgende Adresse eintreffen:
OK BEBRA 2010 p. A. Peter Pfander, Schwanden 32, 3054 Schüpfen
Exponate
aus dem Ausland sind gemäss spezieller Order einzusenden.
Art. 16
Selbstüberbringer
Die
Aussteller können Ihre Exponate selbst überbringen und montieren.
Die
Weisungen des Organisationskomitees sind zu befolgen.
Art. 17 Rückgabe
der Exponate
Die Exponate können am Sonntag, 05. Dez. 2010, ab 16.00 Uhr
persönlich gegen Quittung abgeholt werden.
Die übrigen Sammlungen werden per Post in der gleichen Art
zurückgesandt wie diese zugestellt wurden.
Art. 18 Jury
Die Jury ist unabhängig, ihr Urteil ist endgültig und
unanfechtbar. Die Entscheide der Jury werden den Ausstellern auf einem
Bewertungsblatt abgegeben. Die Jury steht den Ausstellern für Auskünfte am
Sonntag, den 05. Dez. 2010 ab 10.00 - 12.00 Uhr und ab 13.30 - 15.30 Uhr
zur Verfügung.
Art. 19
Auszeichnungen
Jeder Aussteller erhält ein Diplom der Ausstellung mit
Angabe der Exponatsbezeichnung, des Namens oder Pseudonym des Ausstellers
und in den Wettbewerbsklassen mit Hinweis auf die erreichte Auszeichnung
und eines eventuell erhaltenen Ehrenpreises.
Jeder
Aussteller erhält zudem eine einheitliche Erinnerungsmedaille.
Die Jury
bestimmt die Exponate, die zusätzlich einen Ehrenpreis erhalten.
Der
Medaillenrang und die Abgabe eines Ehrenpreises werden im
Ausstellerausweis
eingetragen.
Art. 20 Börse und
Handel
Der Handel mit Briefmarken und anderen philatelistischen
Artikeln ist ausschliesslich den dazu berechtigten Händlern an den
vorgesehenen Verkaufstischen im Börsenraum vorbehalten.
Im übrigen sind die Bestimmungen für die Durchführung von
Briefmarken-Börsen vom VSPhV zu beachten.
Art. 21
Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
Mit der Einreichung der Anmeldung erklären sich die
Aussteller mit dem vorliegenden Reglement und den einschlägigen
Verbandsbestimmungen des VSPhV einverstanden.
Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet das
Organisationskomitee im Einvernehmen mit dem Zentralvorstand des Verbandes
endgültig.
Gerichtsstand ist Bern.
Art. 22 Vorbehalte
Das Organisationskomitee behält sich im Einvernehmen mit
dem Zentralvorstand des Verbandes Änderungen dieses Reglements vor, sofern
dies die Umstände erfordern.
3054 Schüpfen, 1.
November 2009
Für das OK der
BEBRA 2010
Der
Präsident:
Der Kommissär:
unterzeichnet
unterzeichnet
Thomas
Krüger
Peter Pfander
Vom Zentralvorstand
genehmigt:
Der
Zentralpräsident:
Ressort Ausstellungswesen:
unterzeichnet
unterzeichnet
C.
Montandon
Martin Schneider